TAUSCHREGELN

Die Tauschregeln auf Hunter meets Hunter stellen die Richtlinien dar, wie sich jeder Tauschpartner bei einem Jagdtausch zu verhalten hat.

Mit HunterMeetsHunter.com bieten wir Jägern aus der ganzen Welt die Möglichkeit, Jagdgelegenheiten anzubieten und zu tauschen. Grundsätzlich sei an dieser Stelle festgehalten, dass auch der Tausch von zwei Jagdgelegenheiten, einen Vertrag zwischen zwei Personen darstellt.

Natürlich können Sie sich mit Ihrem Tauschpartner die Einzelheiten zu Ihrer Jagd ganz individuell vereinbaren. Für einen reibungslosen Ablauf – insbesondere „beim ersten Mal“ – haben wir aber hier für Sie einige Richtlinien festgehalten:

  • Das gegenseitige Vertrauen und Kommunikation hat bei einem Tausch einen besonderen Stellenwert. Das beginnt bereits mit der Erstellung des Inserats: Machen Sie die Angaben wahrheitsgemäß. Das Angebot darf nicht in die Irre führen oder Erwartungen wecken, die nicht erfüllt werden können. Vermeiden Sie Missverständnisse und Streitigkeiten, indem Sie ausreichend Informationen zur Verfügung stellen.
  • Der Tausch erfolgt durch so genannte „Tickets“, die Sie zur Teilnahme an der jeweiligen Jagdveranstaltung berechtigen. Sofern im Vorfeld nichts anderes vereinbart wurde, darf immer derjenige das Tausch-Ticket zuerst in Anspruch nehmen, der ursprünglich die Tausch-Anfrage erhalten und dem Tausch zugestimmt hat.
  • Als wesentlichstes Erfogskriterium gilt der Abschuss der angebotenen Wildart(en). Details wie Art, Anzahl, Geschlecht, Punkte-, Altersangabe oder andere Kriterien müssen vor Tauschabschluss vereinbart werden.
  • Die Anreise erfolgt auf eigene Kosten. Der jeweilige Gastgeber ist – wenn nötig – seinem Jagdgast bei der Auswahl der richtigen lokalen öffentlichen Verkehrsmittel behilflich. Sofern der Jagdgast nicht direkt beim Gastgeber, sondern in einem Hotel oder einer Pension übernachtet, ist der Gastgeber bei der Wahl der passenden Unterkunft und der Buchung behilflich. Kosten für das Quartier sind vom Jagdgast zu zahlen. Private Unterkünfte (Jagdhaus, Jagdhütte, ..) dürfen nur verrechnet werden, wenn dies bereits vor Tauschabschluss bekanntgegeben wurde.
  • Die Kosten für alle notwendigen Dokumente und Genehmigungen zur Jagd müssen schon im Angebot angegeben sein. Generell trägt der Jagdgast dafür die Kosten –  ausgenommen sind Lizenzen für den Abschuss. Der Gastgeber organisiert für seinen Gast alle für die Jagd notwendigen Dokumente und stellt auf jeden Fall sicher, dass die Jagd nach den landesüblichen Regeln und Gesetzen abläuft. Der Gastgeber kümmert sich weiters darum, dass die Jagd so erfolgreich wie möglich abläuft. Er kümmert sich um den Transport zwischen Unterkunft und Revier und unterstützt seinen Gast bei Trophäen-Ausfuhr, Einreise-Visa, eventuellen Versicherungen, etc.
  • Bei der Jagd leistet der Gast zu jeder Zeit den Anweisungen des Gastgebers Folge.
  • Ziel der Vereinbarung sollte es sein, die Tausch-Tickets innerhalb von 2 Jahren einzulösen. Eine Verlängerung ist nach gegenseitigem Einverständnis möglich. Beide Tauschpartner versuchen pro-aktiv passende Termine für die gemeinsame Jagd zu finden. Sollte innerhalb von zwei Jahren durch einseitiges Verschulden kein Termin zustande kommen, ist der andere berechtigt, den Tauschpartner auch ohne erfolgte Jagd zu bewerten.
  • Wenn einer der Tauschpartner sein Tauschversprechen nicht einhält oder – aus welchen Gründen auch immer – nicht einhalten kann, so ist er trotzdem verpflichtet dafür zur sorgen, dass der andere zu einem gleichwertigen Jagderlebnis kommt oder adäquat finanziell entschädigt wird. Es ist im Vorhinein zu vereinbaren, wie die Entschädigung erfolgen soll, wenn es zu keinem erfolgreichen Tausch kommt.